Ein Antrag auf Ausbildungsförderung (Bafög) liegt auf der Tastatur eines Laptopcomputers. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die von der Bundesregierung geplante Öffnung des Bafög für geflüchtete Studentinnen und Studenten aus der Ukraine begrüßt. (zu dpa: «Studentenwerk begrüßt Bafög-Öffnung für ukrainische Flüchtlinge») +++ dpa-Bildfunk +++
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Berufsausbildungshilfe: Extra-Geld für Azubis

Junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, möchten oft finanziell auf eigenen Beinen stehen. Meist reichen jedoch die Ausbildungsvergütungen, die Ausbildungsbetriebe an ihre Azubis überweisen, dafür nicht aus.

Ein Antrag auf Ausbildungsförderung (Bafög) liegt auf der Tastatur eines Laptopcomputers. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die von der Bundesregierung geplante Öffnung des Bafög für geflüchtete Studentinnen und Studenten aus der Ukraine begrüßt. (zu dpa: «Studentenwerk begrüßt Bafög-Öffnung für ukrainische Flüchtlinge») +++ dpa-Bildfunk +++

Junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, möchten oft finanziell auf eigenen Beinen stehen. Meist reichen jedoch die Ausbildungsvergütungen, die Ausbildungsbetriebe an ihre Azubis überweisen, dafür nicht aus. In bestimmten Fällen können Auszubildende daher eine Berufsausbildungshilfe beantragen. Die Agentur für Arbeit überweist dann einen monatlichen Zuschuss zum Azubigehalt. Dieser liegt momentan bei maximal 723 Euro.
Wie die Agentur für Arbeit mitteilt, müssen Auszubildende mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen, um Unterstützung in Form der Ausbildungshilfe zu erhalten. Entweder der Ausbildungsbetrieb ist zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt, um zu Hause wohnen zu bleiben, oder der Azubi ist mindestens 18 Jahre alt und verheiratet, beziehungsweise wohnt mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, hat ein Kind und lebt deshalb nicht mehr in der Wohnung der Eltern. Wird keine anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung absolviert, bekommt man den Zuschuss nur, wenn man an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnimmt und währenddessen einen Schulabschluss anstrebt, oder sich in einer vorbereitenden Phase zur assistierten Ausbildung (AsA) befindet.

Wohngeld

Klappt es nicht mit der Berufsausbildungshilfe, besteht immer noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wohngeld kann ein Azubi immer dann beziehen, wenn er bereits eine zweite Berufsausbildung absolviert oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernt. Außerdem muss man auch in diesem Fall über 18 Jahre alt sein und das elterliche Zuhause verlassen haben. Wurde der Antrag auf Berufsausbildungshilfe abgelehnt, weil die Eltern zu viel verdienen, kann man als Azubi leider auch kein Wohngeld bekommen.
Schüler haben für gewöhnlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungshilfe. Doch hier hilft das BAFöG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) weiter. „Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAFöG beziehen“, schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. „Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist“, so das Ministerium weiter.

Kredit

Sind bereits alle finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft, kann es eine Lösung sein, einen Bildungskredit zu beantragen. Das Bundesverwaltungsamt vergibt diesen Kredit an Menschen zwischen 18 und 36 Jahren, die eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Es ist allerdings notwendig, dass sich die Antragsteller schon in einem fortgeschrittenen Abschnitt ihrer Ausbildung befinden.

Text: Julian Ruf

Bild: dpa

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