Im Normalfall ist ein Student immer verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Kasse zu versichern. Bei Studienbeginn können sich Studenten aber auch innerhalb von drei Monaten von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen und sich privat krankenversichern. Der nächste Termin, an dem ein Student der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Kassen widersprechen kann, wäre der Tag, an dem die Familienversicherung entfällt.
Prozedere bei Kassenwechsel
Zunächst muss man der alten Krankenkasse die Mitgliedschaft aufkündigen. Die Kündigung muss entweder per Fax oder auf dem postalischen Wege per Einschreiben erfolgen. Gleichzeitig muss man von der neuen Krankenkasse einen Aufnahmeantrag anfordern. Die bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, dem Mitglied spätestens 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung auszustellen.
Sobald die Kündigungsbestätigung vorliegt, sendet man diese mit dem Anmeldeformular an die neue Krankenkasse. Die Abmeldebestätigung muss bei der neuen Kasse vorgelegt werden, sonst kann kein Wechsel erfolgen. Durch dieses Verfahren soll vermieden werden, dass man sich rein „vorsorglich“ gleich bei mehreren Krankenkassen anmeldet. Nun händigt man dem Arbeitgeber die Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse aus – und der Kassenwechsel ist vollzogen.
Beitrag von Heilbronner Stimme