Steht der erste Tag im Betrieb vor der Tür, sollten Auszubildende einige Benimm–Regeln beachten. Grundsätzlich gibt es drei Regeln, die jeder Azubi beherzigen sollte: Pünktlichkeit, Höflichkeit und Zuverlässigkeit. „Die Umstellung von der Schule auf die Arbeit ist für einige nicht ganz einfach“, sagt Dietmar Niedziella, Leiter der Abteilung Berufsbildung bei der IHK Heilbronn-Franken.
Wer in den ersten Tagen zu den Pausenregelungen, Dresscodes oder anderen betriebsinternen Regeln Fragen hat, der brauche sich nicht scheuen, den Ausbildungsleiter zu fragen, rät er. Und noch einen Tipp gibt er für den ersten Tag im Betrieb: „Einen Bus früher als nötig nehmen, dann kommen Sie nicht gestresst an.“ Ohnehin sollten Azubis genügend Zeit für die Anfahrt einplanen: Wenn der Arbeitsbeginn acht Uhr ist, sollte man mindestens einige Minuten vorher da sein. Denn in Berufen, in denen ein Umziehen erforderlich ist, wie etwa im Hotelgewerbe, im Gastro-Bereich oder auf dem Bau, wird diese Zeit nicht eingerechnet.
An Kollegen orientieren
Ist keine Arbeits- oder Schutzkleidung vorgesehen, ist es ratsam, sich angemessen zu kleiden. „In der Bank geht es nicht ohne Schlips und Kragen, darüber muss man sich schon vorher im Klaren sein“, so Niedziella. In einer Werbeagentur hingegen wirkt es eher steif, wenn man zu schick antritt. Sneakers und ein T-Shirt könnten hier besser sein. „Man kann sich in den ersten Tagen an den Kollegen orientieren oder vorher schon mal schauen, wie Angestellte in einer bestimmten Branche gekleidet sind“, rät Niedziella.
Zum Benehmen gehört es auch, dass man erst einmal zuhört und Ratschläge annimmt – und zwar ohne gleich Verbesserungsvorschläge zu machen. Und auf noch etwas sollten Azubis laut Niedziella vorbereitet sein: „Der Ton kann manchmal ganz schön rauh sein. Am Besten nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, sondern abwarten, wie es wirklich gemeint ist.“
Infos im Netz
Das Bundeszentralamt für Steuern listet Fragen und Antworten zur Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer beim Kindergeld auf. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen hier zusammengestellt.
Beitrag von Heilbronner Stimme