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Im Zweifel besser schweigen

Azubis sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Was genau fällt darunter? Hier die wichtigsten Infos.

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Nach einem langen Arbeitstag kommt man schon mal nach Hause und möchte sich den Frust von der Seele reden. Doch wie sehr kann man bei seinen Schilderungen in die Details gehen? Die Gesetzeslage ist eindeutig: Laut Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende dazu verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Aber was verbirgt sich dahinter? Darf man sich mit Freunden und Familie gar nicht über Arbeitsinhalte unterhalten?
 

Betriebsgeheinnis

Juristisch werden unter Geschäftsgeheimnissen kaufmännische Belange zusammengefasst, etwa Kundenlisten, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Angaben zum Umsatz des Unternehmens. Als Betriebsgeheimnis gelten technische Aspekte des Berufs wie Patente, Verfahrensmethoden oder Erfindungen jeder Art. Geheim sind diese Dinge aber nur, wenn es sich um „nicht offenkundige betriebliche Vorgänge“ handelt. Es geht also um Informationen, die nur einem kleinen Personenkreis im Unternehmen bekannt sind.

Dennoch, die juristische Definition ist weit gefasst. Gerade der Punkt der Offenkundigkeit ist schwer zu fassen. So sind eingetragene Patente zum Beispiel einsehbar und werden manche Informationen über die Finanzlage im Geschäftsbericht oder in der Presse veröffentlicht. Um das nicht aufwendig recherchieren zu müssen, gilt daher übertragen auf den Alltag: „Man sollte sich genau überlegen, was man nach draußen kundtut“, sagt Andreas Wolf, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Heilbronner Kanzlei M/S/L Dr. Silcher.
 

Verschwiegenheitspflicht

Dabei spiele es keine Rolle, auf welchem Weg man Interna verrate, sei es mündlich, in sozialen Netzwerken oder in einer E-Mail. „Für den, dem ich es mitteile, muss die Information offenkundig sein.“ Das ist übrigens auch nicht auf Freunde und Familie beschränkt, sondern gilt genauso für Kollegen, die nicht befugt sind, von diesen Inhalten zu erfahren.

Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht werden je nach Schwere des Verstoßes geahndet. Das beginnt bei einer Ermahnung, geht über eine Abmahnung bis hin zu einer Schadenersatzklage oder gar einer Kündigung. Und auch nach Ende der Ausbildung ist Stillschweigen zu bewahren.

Azubis sollten die Verschwiegenheitspflicht ernst nehmen, auch wenn sie im Regelfall während der Ausbildung kaum mit geheim zu haltenden Informationen in Berührung kommen. Meist weist sie ihr Ausbilder darauf hin, wenn sie nichts ausplaudern dürfen.

Beitrag von Heilbronner Stimme