Azubi_670_1640x1000
Teilen Drucken

Auch ein Azubi kann Einfluss nehmen

Du hast Lust dich in deinem Ausbildungsbetrieb zu engagieren? Die Jugend- und Ausbildungsvertretung bietet dir beste Möglichkeiten dafür.

Azubi_670_1640x1000

Der Herbst ist die Zeit der Vertreterwahlen. Auszubildende können sich in vielen Betrieben gleich an zwei Abstimmungen beteiligen: der Betriebsratswahl und der Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretung JAV.

Einsatz

Diese beiden Gremien treten laut Betriebsverfassungsgesetz für die Belange der Angestellten ein und bieten die Möglichkeit als Azubi Einfluss zu nehmen. „Der Betriebsrat setzt sich etwa dafür ein, dass möglichst viele Azubis übernommen werden“, sagt Jan Duscheck, Bundesjugendsekretär bei der Gewerkschaft Verdi. So könne in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, wie viele Auszubildende übernommen werden sollen, zum Beispiel, dass alle nach bestandener Prüfung zumindest ein Jahr vom Unternehmen übernommen werden. 

Auch der Einfluss der Jugendvertretung ist nicht zu unterschätzen: „Die JAV hat deutlich mehr Durchsetzungsmöglichkeiten als Schülervertretungen“, meint Duscheck. Die Vertreter beraten Azubis in Arbeitsfragen und vermitteln in Konflikten mit Kollegen und Vorgesetzten. Sie sind aber auch Ansprechpartner, wenn es um die Ausbildungsgestaltung geht, die Tätigkeiten und die Einsatzplanung. Vor allem aber verschaffen sie den Belangen der Azubis beim Betriebsrat Gehör und achten auf die Einhaltung der für Azubis geltenden Vorschriften, Gesetze und Tarifverträge.
 

Information

Allerdings können die Vertreter nur tätig werden, wenn Azubis sie auch über ihre Probleme und Themen informieren. Duscheck rät daher jungen Leuten dazu sich zu engagieren: „Man hat viele Möglichkeiten sich einzubringen.“ Das könne sein, dass man mithilfe der JAV die Ausbildungsqualität verbessert oder sich selbst als Vertreter aufstellen lässt.

Voraussetzung ist lediglich, dass man nicht älter als 25 Jahre ist, eine Mindestzugehörigkeit zum Betrieb gilt nicht. Sorge, nicht qualifiziert zu sein, braucht ein Azubi nicht zu haben, denn Jugendvertreter haben genauso wie Betriebsräte Anspruch auf Fortbildungen. Die Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet, man muss also keinen Urlaub für die Schulungen nehmen. Alle zwei Jahre wird die JAV neu gewählt, der Betriebsrat nur alle vier Jahre.

Nicht in jedem Betrieb gibt allerdings es eine Arbeitnehmervertretung, doch in Ausbildungsbetrieben ist es die Mehrzahl. Schon ab mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu bilden. Und sobald es einen Betriebsrat gibt, ist auch die Bildung einer JAV möglich, sofern im Betrieb mindestens fünf Personen in einem berufsausbildungsähnlichen Verhältnis tätig sind. „Das müssen keine Auszubildenden sein, sondern es kann sich auch um dual Studierende oder Umschüler handeln“, erklärt der Gewerkschafter Jan Duscheck. 

Beitrag von Heilbronner Stimme

Passende Themen