Eine Wasserbäuerin tippt lächelnd etwas auf ihrem Tablet. Sie steht vor einem Fluss mitten in der Natur.
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Wasserbauer*in

Wasserbauer / Wasserbauerinnen arbeiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässer sowie auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.

Eine Wasserbäuerin tippt lächelnd etwas auf ihrem Tablet. Sie steht vor einem Fluss mitten in der Natur.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Wasserbauer / Wasserbauerinnen arbeiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässer sowie auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.

Die Sozialparteien beschlossen mit der Neuordnung der seit dem 12. März 1991 geltenden Ausbildungsverordnung, das Qualifikationsprofil des Wasserbauers grundlegend zu verändern. Das Niveau der Ausbildung ist gestiegen, die Eingangsvoraussetzung für Ausbildungsplatzbewerber sind infolge dessen höher anzusetzen. Damit soll den zukünftigen Qualifikationsanforderungen, die von den Verantwortlichen für den Bereich des Wasserbaus prognostiziert worden sind, Rechnung getragen werden.

Der Schwerpunkt der neuen Berufsanforderungen liegt nun im Bereich Bauüberwachung und -betreuung, nicht wie bisher in der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Wasserbau. Demzufolge ist die Vermittlung von Fertigkeiten im Hochbaubereich nicht mehr in der bisherigen Tiefe und Breite erforderlich. Bei einer gleichzeitigen zeitlichen Verschiebung von Lerninhalten ist der Verbleib im BGJ – Bautechnik nicht mehr gerechtfertigt.

In den vorliegenden Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden neben den an Sozialkompetenzen ausgerichteten Inhalten insbesondere die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen: Umgang mit Informationssystemen und Kommunikationstechniken, Teamfähigkeit, Qualitätssicherung, Kontrolle und Dokumentation von Bauwerken in und an Gewässern, Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern, Aufgaben der Bauüberwachung, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr und Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken.

Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die vor bzw. nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse. Die Anforderungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden den neuen Erfordernissen angepasst. Sie bieten einerseits den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsspielraum andererseits aber auch größere Verantwortung. Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate der Berufsausbildung und hat eine projektorientierte Arbeitsaufgabe, eine darauf ausgerichtete Dokumentation und ein Fachgespräch zum Prüfungsgegenstand. Die Abschlussprüfung gliedert sich zukünftig in einen Teil A (praktischer Prüfungsteil) und einen Teil B (schriftlicher Prüfungsteil). Im Teil A steht eine projektorientierte Arbeitsaufgabe einschließlich eines zu bewerteten Fachgesprächs, mit dem das Ergebnis dargestellt werden soll, an. Der Prüfungsteil B weist 3 Prüfungsbereiche aus, die die bisherigen Prüfungsfächer Technologie, Technisches Zeichnen und Technische Mathematik in den beiden fachlichen Prüfungsbereichen zu komplexen Prüfungsthemen verknüpft. Eine detailliert ausgewiesene Sperrfachregelung ist nicht mehr gegeben. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt, die den Erfordernissen an einen zeitgemäßen projektorientierten Unterricht Folge leisten.

Eine Landschaft mit einem Fluss auf dem ein Boot fährt.

Gehalt

Durchschnittliche tarifliche monatliche Ausbildungsvergütung 2020 nach Lehrjahr (Westdeutschland)

  1. Lehrjahr: 1.019 €
  2. Lehrjahr: 1.068 €
  3. Lehrjahr: 1.115 €

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern, Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen, Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern, Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Küsten- und Inselschutz, Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung, Durchführen von Maßnahmen zur Unterhaltung und Kontrolle des Gewässerbettes und Bezeichnen und Sichern von Fahrrinnen und Fahrwassern, Durchführen von gewässerkundlichen Messungen, Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasserabwehr und Eisabwehr, Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten, Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern sowie Rückhaltebecken, Nehmen von Aufmaßen und Erstellen von Arbeitsunterlagen, Auf- und Abbauen von Arbeitsgerüsten, Einsetzen und Instandhalten von Transportgeräten, Planen, Steuern und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Koordinieren mit anderen Gewerken, Arbeiten im Team, Führen von Gesprächen mit auftragsausführenden Firmen, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Erfassen von Mengen- und Zeitaufwand und Berechnen der erbrachten Leistungen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.

Vorbildung der Neu-Azubis

In der folgenden Grafik siehst du, welche Schulabschlüsse die Azubis in dem Ausbildungsberuf hatten.

  • ohne Hauptschulabschluss - 0%
  • mit Hauptschulabschluss - 13%
  • Realschulabschluss - 66%
  • Hoch-/Fachhochschulreife - 21%
  • im Ausland erworben, nicht zuzuordnen - 0%

Die Entwicklung der Ausbildungsplätze

In der folgenden Tabelle siehst du, wie sich die Ausbildungsplätze über die letzten Jahre entwickelt und verändert haben.

2008 2018 2019 2020
Anzahl der Neuabschlüsse 96  108  126  141
Anteil Männer 93,8% 94,4% 88,1% 95,7%
Anteil Frauen 6,3% 5,6% 11,9% 4,3%
Vertragsauflösungen im Jahr 3  24  12  12

Quelle: bibb.de

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