Musikfachhändler*in
Musikfachhändler*innen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenhersteller*innen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Musikfachhändler*innen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenhersteller*innen.
Die modernisierte Ausbildungsordnung ist in drei verschiedene Wahlqualifikationsmöglichkeiten untergliedert:
Musikinstrumente, Musikalien oder Tonträger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation durch Ablegen einer Prüfung in einem der beiden übrigen, nicht als Schwerpunkt gewählten, Wahlqualifikationsmodulen. Aufgegriffen wurden neuere Entwicklungen in der Warenwirtschaft, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich. Inhaltliche Erweiterungen fanden zudem in den Bereichen fremdsprachlichen Kompetenz, IT-Kompetenz und unternehmerischer Selbstständigkeit statt – ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation und Kooperation sowie in der Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen. Eine wichtige Neuerung in der Prüfungsstruktur ist die gestreckte Abschlussprüfung, die eine zeitliche Untergliederung der Prüfung in zwei Teile vornimmt.
Der erste Prüfungsteil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet die Prüfungsbereiche „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ sowie „Musikkundlicher Beratungshintergrund“. Teil zwei der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen „Geschäftsprozesse im Musikhandel“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kundenberatung“ und erfolgt am Ende der Berufsausbildung. Dementsprechend entfallen Zwischenprüfungen in diesem Ausbildungsberuf. Zudem wurde ein eigener Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung von Musikfachhändler*innen entwickelt, der durch differenzierte musikspezifische Inhalte im zweiten Ausbildungsjahr eine qualitative Verbesserung der schulischen Ausbildung für Musikfachhändler*innen erreicht.
Vorbildung der Neu-Azubis
In der folgenden Grafik siehst du, welche Schulabschlüsse die Azubis in dem Ausbildungsberuf hatten.
- ohne Hauptschulabschluss - 0%
- mit Hauptschulabschluss - 0%
- Realschulabschluss - 50%
- Hoch-/Fachhochschulreife - 50%
- im Ausland erworben, nicht zuzuordnen - 0%
Die Entwicklung der Ausbildungsplätze
In der folgenden Tabelle siehst du, wie sich die Ausbildungsplätze über die letzten Jahre entwickelt und verändert haben.
| 2008 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Anzahl der Neuabschlüsse | 33 | 12 | 18 | 9 |
| Anteil Männer | 63,6% | 80,0% | 50,0% | 66,7% |
| Anteil Frauen | 36,4% | 20,0% | 50,0% | 33,3% |
| Vertragsauflösungen im Jahr | 9 | 3 | 9 | 3 |
Quelle: bibb.de
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