Wenn du dich auf dem Arbeitsmarkt behaupten möchtest, kommst du um eine nachhaltige Ausbildung nicht herum. Nicht immer handelt es sich aber um eine duale und damit „kostenlose“ Ausbildung, die du absolvieren möchtest. Teilweise können Aus-, Fort- oder Weiterbildungskosten hoch sein, weshalb der steuerliche Aspekt interessant sein könnte für dich. Wir verraten dir, wie du deine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen kannst und was du dabei beachten musst.
Was sind absetzbare Ausbildungskosten?
Welche Kosten genau bei einer Ausbildung absetzbar sind, hängt sehr individuell von der Wahl der Ausbildung ab. Relevant ist zum Beispiel, ob es sich um die erste oder zweite Ausbildung handelt, um ein Studium, eine Fortbildung oder eine klassische Weiterbildung. Möglich ist aber oft das Absetzen für folgende Bereiche:
- Darlehen: Wenn du ein Bildungsdarlehen aufnimmst, wie zum Beispiel BAföG, dann ist zwar das Darlehen selbst nicht absetzbar, aber die Zinsen aus diesem Darlehen können es sein.
- Fahrtkosten und Unterbringung: Ein weiterer Punkt, der bei Ausbildungen aller Art oft ein Thema ist – die Anfahrt. Du musst zum Beispiel zu einer Ausbildungsstätte oder zu einer privaten Lerngemeinschaft fahren und kannst je nach Situation die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Solltest du vor Ort Kosten für die Unterbringung wie ein Hotel haben, dann können diese Unterbringungskosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Gleiches gilt wiederum für ausbildungsrelevante Reisen und ihre Kosten wie Exkursionen oder Verpflegung.
- Studium, Prüfungen und Kurse: Wenn du dich für ein Studium entscheidest, kannst du unter Umständen die Studiengebühren ebenfalls von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Gebühren, die du für Kurse oder für spezielle Prüfungen zahlen musst.
- Sonstiges: Wenn du zum Beispiel ein Fernstudium absolvierst und Unterlagen postalisch einreichen musst, dann wäre es möglich, diese Sendungskosten als Portokosten abzusetzen. Anschaffungskosten, die mit deiner Ausbildung zusammenhängen, können ebenfalls meist abgesetzt werden. Beispiele dafür sind der Computer, benötigtes Schreibmaterial oder Fachliteratur.
Diese Ausbildungskosten sind in der Regel immer absetzbar, unabhängig davon, ob du eine erste oder zweite Ausbildung, ein Studium oder eine Weiterbildung absolvierst. Wichtig ist nur, dass die gewählte Ausbildung einen beruflichen Bezug hat. Wer also zum Beispiel einen Sprachkurs besucht, weil er privat Interesse daran hat, aber keinerlei beruflichen Bezug herstellen kann, der kann diese Kosten in der Regel nicht absetzen.
Wie werden Ausbildungskosten abgesetzt?
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung von der Steuer abgesetzt werden können, lassen sich wie folgt geltend machen:
- als Werbungskosten
- oder als Sonderausgaben
Zweitausbildung
In einer Zweitausbildung müssen die Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierfür gibt es zudem keine finanzielle Höchstgrenze. Eine Zweitausbildung ist aber nicht nur eine zweite Ausbildung oder eine Weiterbildung nach einer ersten Ausbildung, sondern zum Beispiel auch das Master-Studium nach dem Bachelor-Abschluss.
Erstausbildung
Wenn du allerdings deine allererste Ausbildung absolvierst, sieht die Sache anders aus. Hier muss differenziert werden, ob du mit der Ausbildung schon Geld verdienst oder nicht.
- Ausbildung mit Entlohnung: Beispiele dafür sind die klassische Lehre oder ein bezahltes Praktikum, für das du einen Lohn bekommst. In dem Fall sind die Ausbildungskosten Werbungskosten ohne Obergrenze.
- Ausbildung ohne Lohn: Wenn du mit der ersten Ausbildungsform kein Geld verdienst, also zum Beispiel bei einem Studium, dann sind es steuerlich Sonderausgaben. Hier ist die Maximalgrenze von 6.000 Euro zu beachten.
Lassen sich Ausbildungskosten auch erst später absetzen?
Falls du vielleicht erst jetzt von der Option erfahren hast, dass du Ausbildungskosten absetzen kannst, dann fragst du dich sicher, ob deine Chancen für vergangene Ausbildungen schon vertan sind. Wir können dich beruhigen, denn bis zu einem gewissen Grad können Kosten auch nachträglich geltend gemacht werden.
Leider gilt das nur für Werbungskosten, also nicht für die Sonderausgaben, die zum Beispiel geltend machen könntest, wenn du ein Studium als Erstausbildung absolvierst. Wenn es sich aber um Werbungskosten handelt, dann ist nur die Frist von sieben Jahren zu beachten. Voraussetzung ist außerdem, dass du während deiner Ausbildung damals keine Einkommenssteuererklärung abgegeben hast.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind (Werbungskosten, sieben Jahre, keine Einkommenssteuererklärung), dann kannst du die Ausbildungskosten auch rückwirkend geltend machen. Hierfür musst du einen sogenannten Antrag auf Verlustfestsetzung stellen.
Tipp: Wenn du jetzt gerade in einer Ausbildung bist und schon weißt, dass du die Kosten von der Steuer absetzen möchtest, kannst du den Verlustvortrag schon jetzt an das Finanzamt melden. In dem Fall wird dort ein Steuerbonus vermerkt und automatisch eingelöst, wenn du Geld verdienst und damit auch Steuern abführen musst.
Für wen können Ausbildungskosten abgesetzt werden?
Grundlegend kannst du nur für dich selbst Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Es ist nicht möglich, Aus- oder Weiterbildungskosten von zum Beispiel deinem Ehepartner abzusetzen. Doch wie sieht es bei Kindern aus, die von den Eltern finanziell unterstützt werden? Was ist, wenn du deinem Kind zum Beispiel Fahrtkosten oder die Miete zahlst, wenn es gerade eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst?
Hierfür muss ein sogenannter Ausbildungsfreibetrag beantragt werden. Eltern können diesen beantragen und damit bis zu 1.200 Euro pauschal für die Ausbildungskosten der Kinder geltend machen. Es ist sogar nicht mal nötig, hierfür Belege einzureichen. Für diese Option müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Kind muss eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, mindestens 18 Jahre alt sein, nicht zu Hause bei den Eltern wohnen und die Eltern müssen noch Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben.
Verfasser: Ratgeber für Freiberufler und Selbstständige – Erfolg als Freiberufler (erfolg-als-freiberufler.de)


